Die Tage wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf zu einem brisanten Thema diskutiert, der mich wirklich interessiert hat. Und wenn mich etwas interessiert, dann schaue ich mir gern, wie schon mal bemerkt, die dazugehörige Debatte an. Gut, in diesem Falle habe ich sie beim Aufräumen gehört, wir wollen ja exakt bleiben. Worum es ging? Um K.-o.-Tropfen, genauer gesagt um eine Verschärfung des Strafrechts bei Sexual- und Raubdelikten, bei denen Täter ihre Opfer mit betäubenden Substanzen wehrlos machen. Seit Gisèle Pelicot sollte nun wirklich auch beim letzten angekommen sein, was es damit auf sich hat.
Der Hintergrund für den Gesetzesentwurf ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2024. In diesem Beschluß kam der BGH zu dem Schluß, daß narkotisierende Substanzen, beispielsweise heimlich in den Drink gekippt, juristisch nicht als „gefährliche Werkzeuge“ im Sinne des entsprechenden Strafparagraphen gelten. Wenn mich also jemand mit einem Messer zu sexuellen Handlungen zwingt, kann bei einem entsprechend schweren Sexualdelikt eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren greifen. Kippt mir einer was in den Drink, ich werde infolgedessen bewußtlos und Opfer sexueller Gewalt, dann kam dagegen ein Tatbestand mit nur drei Jahren Mindeststrafe in Betracht. Nicht als Höchststrafe, wohlgemerkt, sondern als gesetzliche Untergrenze. Und diese Ungleichbehandlung soll mit der Gesetzesänderung beseitigt werden.
Grundsätzlich halte ich das für sinnvoll. Nur bin ich der Meinung, eine Strafverschärfung allein löst nicht das eigentliche Problem bei der Verfolgung solcher Taten: den Nachweis. Manche Substanzen sind nur wenige Stunden nachweisbar, weshalb Betroffene möglichst schnell medizinisch untersucht werden müssen. Dafür braucht es geschultes Personal, geeignete Untersuchungsmöglichkeiten und eine vertrauliche Spurensicherung. Hinzu kommen Präventionsangebote, Beratung und eine bessere statistische Erfassung. All das regelt der Gesetzentwurf nicht. Ein höheres Strafmaß nützt schließlich nix, wenn ein Täter mangels Beweisen nicht überführt werden kann.
Und jetzt macht die demokratische Opposition das, was ich von einer funktionierenden Opposition erwarte: Sie stellt ergänzende Anträge. Die Grünen forderten unter anderem bessere toxikologische Untersuchungsmöglichkeiten, Schulungen für medizinisches Personal, Polizei und Justiz sowie eine verbesserte Datenerhebung. Außerdem wollten sie mit einem Änderungsantrag eine mögliche Lücke in der strafrechtlichen Formulierung schließen. Die Linke legte ebenfalls einen Entschließungsantrag vor, der unter anderem Forschung, Prävention, finanzierte Awareness-Teams und bessere Hilfsangebote für Betroffene vorsah. Über Einzelheiten ließe sich selbstverständlich streiten. Die Anträge wurden allerdings abgelehnt, obwohl Grüne und Linke dem eigentlichen Gesetz zustimmten.
Damit hätten wir die Ausgangslage geklärt. Mit dem Gesetzentwurf und den Ergänzungsanträgen hätte man eigentlich eine durchaus geeignete Grundlage für eine sachliche parlamentarische Debatte. Eigentlich. Denn im Parlament sitzen die Mitglieder der blaubraunen Fraktion. Und die haben als ihren ersten Redner Stephan Brandner ans Rednerpult geschickt.
Womit beginnt MdB Brandner seine Rede? Mit der sehr bemerkenswerten Feststellung, man müsse sich diesem Thema „unideologisch“ nähern. Huch, was ist denn da los? Ein vernünftiger Gedanke von der rechten Seite? Keine Sorge, der wunderschöne Gedanke überlebt ungefähr drei Sekunden bevor er sein Leben auf dem Boden des Parlaments aushaucht. Denn natürlich seien sich die Grünen nicht zu schade, die Opfer politisch zu instrumentalisieren! Deren Anträge seien „erbärmlich“, unter anderem, weil sie es wagen, Anglizismen zu verwenden. Pfui!
Ich habe die „erbärmlichen“ Anträge gelesen und vermute, der aufrechte Verteidiger der deutschen Sprache stößt sich an dem Wort „Spiking“. Damit werden unterschiedliche Formen der heimlichen Verabreichung psychoaktiver Substanzen beschrieben. Die kann man nämlich nicht nur in Drinks tropfen, sondern auch auf anderem Weg verabreichen. Das Opfer muß nicht mal zwangsläufig bewußtlos werden, wie das Wort K.-o.-Tropfen suggeriert. Anscheinend ist dem Herrn von den AfDeppen die Bekämpfung böser englischer Fremdwörter wichtiger als eine zutreffende Beschreibung der Straftaten. Fast hätte ich da noch die Forderung erwartet, daß die Opfer sich künftig bitte ausschließlich in deutscher Sprache betäuben lassen mögen!
Nachdem Brandner also die Anträge der Grünen, in denen ich persönlich durchaus sinnvolle Ansätze finde und über die man sachlich hätte debattieren können, als erbärmliche Instrumentalisierung der Opfer vom Tisch gefegt hat, beglückt er das Parlament und die Zuschauer mit seinen statistischen Erkenntnissen. Ganz stolz wird uns kundgetan, er habe Ende 2025 eine Kleine Anfrage gestellt und aus der Antwort ergebe sich seit 2016 eine „explosionsartige Zunahme“ dieser Form der Kriminalität. Oha. Und, auch so gespannt wie ich, wie so eine explosionsartige Zunahme aussieht? Na, dann wollen wir uns die Explosion mal anschauen.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage steht in der Bundestagsdrucksache 21/3518. Dort erklärt die Bundesregierung bereits auf Seite zwei ausdrücklich, daß sich aus der Strafverfolgungsstatistik überhaupt nicht ermitteln läßt, in wie vielen der erfaßten Fälle K.-o.-Tropfen eingesetzt wurden. Bei den abgefragten Straftatbeständen werden nämlich auch ganz andere Tatmittel erfaßt. Das ist jetzt schon ein wenig … blöd.
Der AfD-Abgeordnete nimmt also eine Statistik, die für seine Behauptung denkbar ungeeignet ist, und erklärt sie vollmundig zum Beweis einer angeblichen Kriminalitätsexplosion. Beeindruckend. Das nenne ich mal eine außerordentlich kreative Form der Datenanalyse. Würde ich so meine Buchhaltung erledigen, mein Chef hätte mir schon lange den Stuhl vor die Türe gestellt. Bei mir zu Hause nennt man so etwas nicht saubere Beweisführung, sondern schlicht und ergreifend Bullshit. Um mal einen bösen Anglizismus zu bemühen.
Ob die Zahlen nun geeignet sind oder nicht, lassen wir einfach mal im Raume stehen. Sie weigern sich schlicht sehr beharrlich, die Mär zu bestätigen, die Herr Brandner ins Mikro trompetet. Schaut man da rein, dann findet man in beiden abgefragten Tatbeständen folgende Zahlen:
2016: 85 Verurteilungen
2024: 81 Verurteilungen
Wohlgemerkt: Das sind Verurteilungen in zwei abgefragten Tatbeständen, keine Zahlen speziell zu K.-o.-Tropfen. Außerdem wurde das Sexualstrafrecht 2016 reformiert, was einen direkten Vergleich zusätzlich erschwert.
Hmm. Ich bin wahrlich kein Mathegenie, doch für mich macht das den Eindruck, daß wir da einen Rückgang um knapp fünf Prozent sehen. Ich weiß nicht, wie Ihnen das so geht, aber unter „explosionsartiger Zunahme“ habe ich mir etwas anderes vorgestellt. Ich habe schon lebhaftere Entwicklungen beim Trocknen von Wandfarbe beobachtet. Trotzdem steht dieser Mann im Bundestag und verkündet mit dem Selbstbewußtsein eines Bulldozers eine „Kriminalitätsexplosion“. Ernsthaft?
Da frage ich mich zwangsläufig, ob Brandner die Antwort auf seine eigene Anfrage nicht gelesen, nicht verstanden oder einfach darauf gesetzt hat, daß da wohl schon keiner auf die Absurde Idee kommt, das tatsächlich nachzulesen. Und ich finde, keine dieser Möglichkeiten wäre für einen Bundestagsabgeordneten sonderlich schmeichelhaft.
Wer jetzt glaubt, es wäre damit genug Unsinn geblubbert worden? Nein. Kaum hat Brandner seine imaginäre Explosion gezündet, kommt die bedeutungsschwangere Frage, woran das denn wohl liegen möge. Und, woran wird es liegen? Natürlich. Das in jeder Rede eines blaubraunen Bundestagsabgeordneten beschworene Narrativ vom Jahr 2015, den offenen Grenzen und der seitdem ungebremst stattfindenden „Kriminalitätszuwanderung“. Was denn sonst? Mich beschleicht da der Verdacht, man könne Brandner und Konsorten nach der Ursache für eine verstopfte Dachrinne fragen und spätestens nach drei Sätzen käme das Geblubber von Angela Merkels „offenen Grenzen“ und Geflüchteten, die heimlich deutsche Regenrinnen an der Arbeit hindern.
Nebensächlich, daß seine eigenen Zahlen keine Explosion belegen. Ebenso nebensächlich, daß nichtdeutsche Verurteilte keineswegs automatisch Geflüchtete seit 2015 sein müssen. Und schon gar nicht mehr interessiert den dauerempörten Redner, daß die Statistik überhaupt keine Angaben zu K.-o.-Tropfen enthält. Wer wird denn da so kleinlich sein? Wenn das gewünschte Ergebnis längst feststeht, dann muß man sich doch nicht noch mit der Wirklichkeit belästigen.
Diese Dreistigkeit, mit der Brandner den übrigen Parteien eine politische Mitverantwortung für begangene Straftaten zuschreibt, löst in mir einen sehr ausgeprägten Würgereflex aus. Das ist Menschenverachtung in Reinform. Menschen, denen schwere sexualisierte Gewalt angetan wurde, macht dieser Mensch kurzerhand zu Requisiten seiner migrationspolitischen Geiferei. Ihre Erfahrungen werden nicht ernst genommen, sondern lediglich als Munition benutzt für die nächste Runde des „Die Ausländer sind schuld“-Geseiers, mit dem uns die AfDeppen seit Jahren die Gehörgänge verschmutzen.
Wir erinnern uns: Der Herr Brandner hat seine Rede damit eingeleitet, den Grünen vorzuwerfen, die Opfer politisch zu instrumentalisieren und eine „unideologische“ Debatte gefordert. Offenbar ist es aber kein Problem, wenn man selber derjenige ist, der zwei Minuten später ein Beispiel aus dem Lehrbuch liefert, wie Instrumentalisierung funktioniert. Wäre ich das Rednerpult, ich würde spätestens an dem Punkt meine Mikrofone einpacken und empört das Parlament verlassen.
Immerhin, als Herr Brandner anschließend die Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes zitiert, stimmen die Zahlen sogar im wesentlichen. Was ist denn da bei ihm passiert? 6,7 Prozent der befragten Frauen und 3,7 Prozent der Männer berichteten, daß ihnen im Laufe ihres Lebens mutmaßlich (!) K.-o.-Tropfen verabreicht worden seien. Das sind erschreckende Zahlen und sie verdienen eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema.
Was sie hingegen nicht verdienen? Einen Bundestagsabgeordneten, der ihre Aussagegrenzen unter den Tisch fallen läßt und sie in seine Erzählung von der „Kriminalitätszuwanderung“ einbaut. Es handelt sich um berichtete Verdachtserfahrungen, nicht durchweg um toxikologisch bestätigte Straftaten. Und über die Staatsangehörigkeit möglicher Täter sagen diese Zahlen schon gar nichts aus. Interessante Auffassung hat dieser Mensch von „unideologisch“, meine Fresse. Der gute Herr Brandner muß in einer Debatte über betäubte Vergewaltigungsopfer noch seinen kleinen Kulturkampf aus der braunen Suppe ziehen. Denn ohne den Hinweis, daß es „bekanntlich nur zwei Geschlechter“ gebe, geht es bei den Rechten nicht. Alter Falter, was für ein armseliges politisches Pflichtprogramm, das dort im Bundestag während einer Debatte über sexualisierte Gewalt abgezogen wird.
Was hatten wir denn noch nicht im Bullshit-Bingo? Richtig, natürlich wird das Problem weitgehend „staatsmedial“ vertuscht und verschwiegen. Steile These, wenn ich bedenke, daß gerade öffentlich-rechtliche Rechercheformate wie STRG_F bereits ausführlich über Netzwerke berichtet haben, in denen sich Männer über die Betäubung und Vergewaltigung von Frauen austauschten. Weitere Recherchen dokumentierten erhebliche Probleme bei der Strafverfolgung solcher Taten. Interessante Hypothese, etwas zu vertuschen, indem man darüber berichtet. Nach der Logik könnte ich auch täglich fünf Tafeln Schokolade essen um damit abnehmen.
Auch ein Herr Brandner hätte sich über das Thema informieren können. Möglicherweise hatte er einfach keine Zeit und war zu sehr damit beschäftigt, die Antwort auf seine Kleine Anfrage nicht zu lesen. Und so etwas Komisches wie Awareness-Teams, das habe es früher schließlich auch nicht gegeben. Ja, Stephan. Stimmt. Früher gab es auch keine Rauchmelderpflicht. Daraus würde aber kein logisch denkender Mensch die Schlußfolgerung ziehen, daß Wohnungsbrände erst kürzlich erfunden wurden. Das mag eine schockierende Erkenntnis im blaubraunen Weltbild sein, daß die Entwicklung neuer Schutzmaßnahmen manchmal nur bedeutet, daß eine Gesellschaft damit beginnt, ein lange unterschätztes Problem ernst zu nehmen und an Lösungen zu arbeiten.
Was dann passiert, damit hätte ich nicht gerechnet. Geradezu sensationell nach all dem Bullshit, pardon, altdeutsch Quatsch, sagt der Brandner tatsächlich etwas Vernünftiges. Er erklärt, eine höhere Mindeststrafe alleine verbessere den Opferschutz nicht ausreichend. Polizei und Menschen mit Erstkontakt müßten besser geschult werden, und die Möglichkeiten zum Nachweis der verwendeten Substanzen gehörten verbessert. Oha? Ich erwischte mich bei der Versuchung, tatsächlich zustimmend nicken zu wollen.
Der Impuls erstarb recht schnell, als mir einfiel, daß genau diese Forderungen bereits in den Anträgen der demokratischen Opposition zu finden waren. Also auch in jenen „erbärmlichen“ Anträgen der Grünen, die der gute Mann bereits vom Tisch gewischt hatte. Die Grünen fordern noch mal was genau? Ach ja, Schulungen, einheitliche Handlungsleitlinien und verbesserte Spurensicherung. Die Linken haben ebenfalls etwas von besseren Untersuchungsmöglichkeiten, Awareness-Teams, Aufklärung und geschultem Fachpersonal in ihren Antrag geschrieben. Steht da in den Drucksachen. Schwarz auf weiß. Könnte man nachlesen.
Fragt sich da noch jemand, ob der Mann, der die Anträge mit großkotziger Geste vom Tisch gewischt hat und am Ende wesentliche Teile ihres Inhaltes fordert, gelesen hat, was so in den Drucksachen steht? Das ist keine politische Auseinandersetzung mehr. Das ist ein Mann, der vor Publikum voller Selbstgefälligkeit über seine eigene Argumentation stolpert. Wenn das nicht so bitter wäre, dann könnte man das in der Rubrik „Realsatire“ senden. Im Staatsfunk, natürlich.
Über Brandners Erklärung, der frühere Gesetzentwurf des Bundesrates wäre die bessere Lösung gewesen, kann man juristisch durchaus streiten, denn die Formulierungen unterscheiden sich tatsächlich. Aber der Bundesratsentwurf beschäftigt sich auch nur mit der Änderung des Strafgesetzbuches. Da steht nichts drin von der Finanzierung von Untersuchungen, Schulungen oder Spurensicherung. Die praktischen Probleme löst also dieser Entwurf ebensowenig.
Ein Schelm, wer jetzt auf den bösen Gedanken kommt, es ginge dem Herrn Brandner weniger darum, die beste Lösung für das Problem zu finden, als möglichst viele andere Parteien zu beschimpfen, Opfer zu instrumentalisieren, Statistiken zu mißhandeln und verklausuliertes „Ausländer raus!“ ins Parlament zu kübeln, weil die Zuwanderung seit 2015 ja die Wurzel allen Übels ist. Wenn es nicht gerade die Grünen sind. So, und nach all dem Getöse? Da hat die blaubraune Fraktion nicht mal die Eier in der Hose, den Gesetzesentwurf abzulehnen. Am Ende? Enthält sie sich. Respekt. Das nenne ich mal eine beeindruckende parlamentarische Arbeitsbilanz.
Wieder so ein Redebeitrag, der unverhohlen die Menschen geringschätzt, die ihn hören. Der Typ muß niemanden überzeugen, der tatsächlich Drucksachen liest und die Dreistigkeit besitzt, seine Behauptungen zu überprüfen. Ich bekomme akuten Brechreiz, wenn ich sehe, wie diese Partei den Bundestag nutzt, um die richtigen Reizwörter ins Mikro zu göbeln, damit die eigene Fraktion was zu klatschen hat, man später den Bums als Erfolgsstory auf Social Media teilen kann und die Fanboys das wohlige Gefühl bekommen, endlich habe es jemand „denen da oben“ mal wieder ordentlich gezeigt.
Für diesen Effekt ist es vollkommen nebensächlich, ob die Aussagen stimmen oder die Fakten ob ihrer Verdrehung leise vor sich hin wimmern. Das Produkt? Empörung. Das dazugehörige Dekor? Die Opfer. Und was ist mit den Fakten? Die verstecken sich verschämt irgendwo im Kleingedruckten, das man vorsichtshalber gar nicht erst liest. Wo kämen wir da hin, wenn wir unser kleines Weltbild versehentlich mit Fakten demontieren, also bitte. Das ist keine Aufklärung und mit Sicherheit kein ernsthafter Einsatz für den Opferschutz. Das ist nichts anderes als politisches Schmierentheater und Selbstdarstellung auf Kosten von Menschen, die wahrlich andere Sorgen haben, als sich von Stephan Brandner und Konsorten für den nächsten Anti-Migrations-Sprechdurchfall vereinnahmen zu lassen.
Nein, ich erwarte von unseren Bundestagsabgeordneten nicht, daß sie meiner Meinung sind. Ich erwarte aber, daß sie ihre Arbeit machen. Sprich: Unterlagen lesen, Zahlen korrekt wiedergeben und wenigstens bei Themen wie schweren Gewaltverbrechen die Fähigkeit besitzen, ihre parteipolitischen Reflexe für ein paar Minuten zu unterdrücken und sich wie ein anständiges menschliches Wesen zu verhalten. Stephan Brandner hat in der 106. Sitzung des Bundestages sehr eindrucksvoll demonstriert, wie wenig davon in seiner Rede zu finden ist. Und welch widerlich menschenfeindliche Ansichten von dieser Fraktion vertreten werden.
Und dafür, liebe Fanboys der AfDeppen, gehen auch Eure Steuergelder drauf. Für einen Mann, der in seinen eigenen Quellen eine Explosion entdeckt, von der dort keine Spur zu finden ist, und am Ende gegen Anträge polemisiert, in denen seine eigenen Forderungen längst stehen. Aber Hauptsache, er hat’s denen da oben mal wieder so richtig gezeigt. Ob Herrn Brandner mal jemand gesteckt hat, daß er selber da oben sitzt?
